Wer als gesetzlich Versicherter in eine private Krankenversicherung wechselt,
trifft oft eine Entscheidung für das ganze Leben und ist gut beraten,
wenn er sich über die Details eines privaten Versicherungsschutzes angemessen informieren und beraten lässt.
Der Gesetzgeber hat den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2011 erleichert,
als er die Wartezeit, in der das Brutto-einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss,
von drei Jahren auf nunmehr ein Jahr reduziert hat. Wer also wechseln möchte, muss nachweisen,
dass er mit seinem Bruttoeinkommen über ein Jahr lang über der für das Jahr 2011 geltenden Versicherungspflichtgrenze
oder Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro gelegen hat.
Außerdem muss er in dem folgenden Jahr, in dem er dann den Wechsel plant, natürlich ebenfalls noch über dieser Grenze verdienen.
Wer dann den Wechsel vollzogen hat, kommt in den Genuß verschiedenster Vorteile einer privaten Krankenversicherung.
Vorteilhaft ist die private Krankenversicherung für junge Menschen, die keine Familie haben und gut verdienen.
Sie profitieren von teils extrem günstigen Beiträgen und sparen zusammen mit ihrem Arbeitgeber viel Geld.
Wenn sie über das Jahr hinweg keine ärztlichen Kostenrechnungen bei der Kasse einreichen,
gewährt die Krankenkasse Beitragsrückerstattungen, die die Versicherung insgesamt noch günstiger machen.
Über unterschiedliche Selbstbehalte kann man die monatlichen Beiträge nochmals herunterfahren.
Diese Konstellation ist besonders für gesunde Versicherte interessant, die kaum zum Arzt gehen.
Diese Personen könnten die ersparten Gelder im Idealfall aber auch für Rückstellungsprämien verwenden,
welche die Ver- sicherungsbeiträge im Alter stabil halten. Wer eine Familie gründet und Kinder plant, muss rechnen.
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied eigenständig versichert werden.
Behandlungskosten für das Kind, die während oder kurz nach der Geburt anfallen,
sind über die privat versicherte Mutter zwar noch mit- versichert.
Danach aber muss das Kind selbst versichert werden.
Schwierig wird die Situation, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil gesetzlich versichert sein muss.
Hier wird das Kind dem besser verdienenden Elternteil zugeschoben und muss privat versichert werden.
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