Pflegestufe I, II, III

Private Pflegekostenversicherung
Private Pflegetagegeldversicherung

Stufen der Pflegebedürftigkeit


Die Pflegeversicherung richtet sich nicht nach der Schwere der Krankheit, die zu Pflegebedürftigkeit geführt hat, sondern nach dem Umfang des Pflegebedarfs. Aus diesem Grund wird die Pflegebedürftigkeit in drei Stufen unterteilt, dabei spielt der Zeitaufwand für die Durchführung von Pflegeleistungen eine große Rolle. Die Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe richtet sich nach folgenden Kriterien: Nach disen Kriterien und auf Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherung erfolgt die Zuordnung zu den einzelnen Pflegestufen.

Pflegestufe 1 - erhebliche Pflegebedürftigkeit
Wird mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen den Grundpflege besteht und mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird, liegt die Pflegestufe I vor.

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
Wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege besteht und mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird, liegt die Pflegestufe II vor.

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Wenn die pflegebedürftige Person täglich rund um die Uhr, der Hilfe durch die Pflegeperson bedarf und mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, liegt Pflegestufe III vor.


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