Versicherte ohne Kinder, die nach 31.12.1939 geboren worden und älter als 23 Jahre sind,
müssen einen Erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % im Monat zusätzlich
bezahlen. Diese Regelung tratt durch den Kinderberücksichtigungsgesetz in Kraft.
Wird gegenüber der Pflegekasse die Elternschaft nachgewiesen, so ist
der Versicherungsnehmer von dem erhöhten Beitrag für Kinderlose befreit.
Die Elternschaft kann durch Vorlage von Gebutsurkunden oder Kindergeldbescheid
bei der zuständigen Pflegekasse nachgewiesen werden. Von dem erhöhtem Beitrag
zur Pflegeversicherung für Kinderlose sind neben den leiblichen Eltern auch
Pflegeeltern, Adoptiveltern und Stiefeltern befreit.
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