Organisation der gesetzlichen Pflegeversicherung
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Die Pflegekassen sind selbstständige Körperschaften mit Selbstverwaltung.
Die Private Pflegepflichtversicherung wird durch die privaten Krankenversicherungsunternehmen organisiert und müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen befolgen.
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person finanziert wird.
Werden die Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt, so bekommen sie monatlich Pflegegeld in Höhe von 205 EUR in der Pflegestufe I, 410 EUR in der Pflegestufe II oder 665 EUR in der Pflegestufe III. Die Pflegeversicherung bezahlt die Hilfeleistungen durch profesionelle Pflegedienste als sogenannte Pflegesachleistung. Dafür stehen in der Pflegestufe I 384 EUR, in der Pflegestufe II 921 EUR und in der Pflegestufe III 1.432 EUR zur Verfügung.
Wird die pflegebedürftige Person durch eine unausgebildete Person (Verwandte oder Bekannte) betreut, so wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Die Pflegenden müssen mindestens 14 Stunden täglich die pflegebedürftige Person betreuen und sind während dieser Zeit renten- und unfallversichert.
Reicht die häusliche Pflege nicht aus, kann die pflegebedürftige Person
die Hilfe von stationären Einrichtungen in anspruch nehmen. Hierfür
werden von der Pflegepflichtversicherung für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 EUR, in Pflegestufe II 1.279 EUR, in Pflegestufe III 1.432 EUR und in Härtefällen 1.668 EUR gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss aus eigenen Mitteln finanziert werden.
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