Die private
Pflegezusatzversicherung
kann in zwei Varianten abgeschlossen werden:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
Beide Varianten der Pflegezusatzversicherung decken die Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Pflegetagegeldversicherung ergänzt individuell die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Dabei erhält man den vertraglich vereinbarten Tagessatz zur freien Verfügung. Das Pflegetagesgeld ist bei häuslicher Pflege
und bei stationärer Pflege gleich und ist von dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Plegestufe I, II oder III) abhängig.
Pflegekostenversicherung übernimmt nur tatsächlich entstandenen Pflegekosten bei stationärer oder häuslicher Pflege
nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bis zu einem vertraglich abgestimmten Höchstbetrag.
Diese Pflegekosten müssen nachgewissen werden.
Weitere Informationen zur Pflegezusatzversicherung
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Stufen der Pflegebedürftigkeit
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Beihilfeberechtigte und Pflegeversicherung
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Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
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Pflegezusatzversicherung im Detail
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