Die private Pflegezusatzversicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen werden:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
Beide Varianten der Pflegezusatzversicherung decken die Restkosten nach
Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Pflegetagegeldversicherung ergänzt individuell die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Dabei erhält man den
vertraglich vereinbarten Tagessatz zur freien Verfügung. Das Pflegetagesgeld
ist bei häuslicher Pflege und bei stationärer Pflege gleich und ist von dem
Grad der Pflegebedürftigkeit (Plegestufe I, II oder III) abhängig.
Pflegekostenversicherung übernimmt nur tatsächlich entstandenen Pflegekosten bei stationärer oder häuslicher Pflege nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bis zu einem vertraglich abgestimmten Höchstbetrag. Diese Pflegekosten müssen nachgewissen werden.
Weitere Informationen zur Pflegezusatzversicherung
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Beihilfeberechtigte und Pflegeversicherung
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Gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
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Pflegezusatzversicherung im Detail
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