Pflegeversicherung für Beamte

Private Pflegekostenversicherung
Private Pflegetagegeldversicherung

Pflegepflichtversicherung und Beihilfeberechtigte


Beamte und andere Berufsgruppen wie Abgeordnete oder Richter, die einen Anspruch auf Beihilfe in Pflegefall haben, sind verpflichtet, sich und ihre Angehörige gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch eine beihilfekonforme Pflegeversicherung abzusichern. Zusammen mit den Beihilfeleistung muss die Pflegeversicherung dem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind in der Regel auch für Beamte und andere Beihilfeberechtigte nicht ausreichend. Die tatsächlichen Pflegekosten sind viel höher,als die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.

 

Weitere Informationen zur Pflegezusatzversicherung
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