Beamte und andere Berufsgruppen wie Abgeordnete oder Richter, die einen Anspruch auf Beihilfe in Pflegefall haben, sind verpflichtet, sich und ihre Angehörige gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit durch eine beihilfekonforme Pflegeversicherung abzusichern. Zusammen mit den Beihilfeleistung muss die
Pflegeversicherung dem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung
entsprechen.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind in der Regel auch für
Beamte und andere Beihilfeberechtigte nicht ausreichend. Die tatsächlichen Pflegekosten sind viel höher,als die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
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