Leider haben wir keinen Einfluss darauf, ob wir im Alter pflegebedürftig werden oder nicht.
Durch die höhere Lebenserwartung wird heutzutage durchschnittlich jeder dritte
pflegebedürftig – dies zeigt die Wichtigkeit dieser Versicherung, die die Versorgung und Pflege
in dieser schwierigen Lebenssituation absichert.
1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung als eigenständiger
Zweig der deutschen Sozialversicherung eingeführt. Seit dem ist die
Pflegeversicherung sowohl für Versicherte in der gesetzlichen
Krankenversicherung als auch für Privatversicherte Pflicht.
Die Pflegeflichtversicherung wird unter dem Dach der
Krankenversicherung durchgeführt, d.h. jeder wird in der
jeweiligen Krankenversicherung pflegepflichtversichert, in der
er seinen Krankenversicherungsschutz hat.
Die Pflegepflichtversicherung trägt bis zu einem
gesetzlich festgelegten Höchstbetrag die Pflegekosten.
Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich,
unabhängig davon ob sie gesetzlich oder privat
pflegepflichtversichert waren.
Wie alle gesetzlichen
festgelegten Leistungen kann die Pflegepflichtversicherung
nur ein Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten übernehmen.
Der Restbetrag kann durch eine private Pflegezusatzversicherung
abgedeckt werden. Ein unabhängig durchgeführter Vergleich der privaten
Pflegezusatzversicherung kann helfen, eine passende Pflegeversicherung
zu finden.
Weitere Informationen zur Pflegezusatzversicherung
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